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Energieausweis

Seit dem 01. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz.

Die Eigentümer und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet vor Verkauf oder Vermietung, dem Käufer oder Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen.  Der Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden.

Zusätzlich müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in Immobilieninserate übernommen werden (§ 87 GEG).

Wenn die Angaben nicht gemacht oder der Energieausweis nicht übergeben wird, droht neben einer Abmahnung ein Bußgeld.

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